Bachelorarbeit FAQ
Auf dieser Seite bekommt ihr alle wichtigen Informationen zur Bachelorarbeit.
Wo kann man die Bachelorarbeit schreiben?
Üblich ist es die Bachelorarbeit an einem Institut des KITs zu schreiben. Es ist jedoch auch möglich die Bachelorarbeit in einem Betrieb zu schreiben. Betreuer der Bachelorarbeit können Hochschullehrer und habilitierte Mitglieder sowie wissenschaftliche Mitarbeiter der jeweiligen Fakultät sein, denen die Prüfungsbefugnis übertragen wurde.
Wie beantrage ich die Bearbeitung der Bachelorarbeit?
Im Studienbüro muss eine grüne Bescheinigung zur Bearbeitung der Bachelorarbeit abgeholt werden. Diese sollte frühzeitig (spätestens 4 Wochen vor Abgabe der Bachelorarbeit) abgeholt und beim zuständigen Betreuer abgegeben werden. Das Abholen der Bescheinigung ist unabhängig von sonstigen Fristen.
Wie lange darf man sich für die Bearbeitung der Bachelorarbeit maximal Zeit lassen?
Studien- und Prüfungsordnung 2012: 6 Wochen + 2 Wochen auf Antrag.
Studien- und Prüfungsordnung 2015: 6 Monate.
Wann kann man die Bachelorarbeit beantragen?
§ 12 Studien- und Prüfungsordnung 2012/13:
Voraussetzung für die Zulassung zur Bachelorarbeit ist, dass der Student sich in der Regel im sechsten Fachsemester befindet und nicht mehr als drei Modulprüfungen von allen bis zu diesem Zeitpunkt laut Studienplan möglichen Prüfungen noch nicht bestanden hat.
§ 14 Studien- und Prüfungsordnung 2015:
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul Bachelorarbeit ist, dass die/der Studierende Modulprüfungen im Umfang von 130 LP erfolgreich abgelegt hat. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag der/des Studierenden.
Wie viele ETCS erhält man für die Bachelorarbeit?
Studien- und Prüfungungsordnung 2012/13: 8 ETCS.
Ab der Studien- und Prüfungsordnung 2015: 12 ETCS.
Kann ich die Bachelorarbeit wiederholen?
Ja. Wenn man die Bachelorarbeit nicht besteht (Note: 5,0) ist eine einmalige Wiederholung möglich. Eine zweite Wiederholung ist nicht möglich.